Ausschreibung

Sprinto Match Race in Berlin


 

Es wird um den Sprinto -Match-Race-Pokal 2020 gesegelt.

Das Finale findet nach den Qualifikationsläufen von April bis August am 13. September 2020 statt.

 

Bootsklassen

Die Flights werden auf 2 Booten gleichen Typs Archambault Sprinto 6.6. ausgetragen.  Für die Wettfahrten werden die Boote durch die Segelschule Weber gestellt.


Revier

Unterhavel / Kleine Breite


Meldung

 

Anmeldeschluss

Der Schiffsführer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen amtlichen und gültigen Führerschein besitzen.

Anmeldeschluss ist der 1. August 2020


Modus

Es werden 3 Qualifikationsläufe im Round Robin mit 2 Sprintos durchgeführt um die Startplätze für das Finale zu bestimmen. Die Finalläufe finden in 2 - 3 Gruppen statt, um im Halbfinale und Finale den Sieger zu ermitteln. Die Boote werden jedem Team zugelost.


Meldegeld

240 € pro Team für  Taktik-Seminar und 4 Stunden Training mit den Qualifikationsläufen im Round Robin
Die Finalteilnahme ist für die Teams, die durch das Round Robin qualifiziert sind, kostenlos.


Taktikseminar

Dozent: Jens Hartwig, einer der besten und aktiven deutschen Match-Race-Segler


Round Robin

4 stündiges Training mit abschließendem Match Race. Der Gewinner qualifiziert sich automatisch für das Finale. Trainingstermine sind nach Absprache frei wählbar.


Finale

Duchführung der Vor- und Finalläufe. Das Finale wird von Jens Hartwig begleitet. Verleihung des Sprinto-Match-Race Pokals (Wanderpokal). Termin: 13. September 2020


Wertung

Nach Match Race Regeln


Segelanweisungen

Die Match Race wird gesegelt nach den RRS der ISAF 2017 – 2020. Die Regattaleitung behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen.


Teilnahmeberechtigung und Meldung

Die Abgabe einer Meldung gilt als Bestätigung, dass die gemeldete Crew allen damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entspricht. Für Personenversicherungen, incl. Haftpflicht für Regatten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung (s.a. Haftungsausschluss Meldeformular, das persönlich bei der Anmeldung von jedem Teilnehmer, Steuermann und Crew, zu unterschreiben ist)


Meldestelle

Regattaleitung


Haftungsausschluss

  1. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
  2.  Die Daten der Regattateilnehmer/in (Name, Verein, Platzierung) kann der ausrichtende Veranstalter in Aushängen  sowie  auf  seiner  Internetseite  veröffentlichen.  Der  Veranstalter  behält  sich außerdem die Weitergabe der oben angegebenen Daten an Presse, Print- oder Telemedien vor. Dies  gilt  gleichermaßen  für  Fotos  und  sonstige  digitale  Daten  der  Teilnehmer/in,  die  in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.
  3. Ein vollständig ausgefüllter Haftungsausschluss ist bei der Anmeldung vorzulegen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Regattaleitung

Jens Hartwig

Michael Weber